Fachbereich Sport
Sport
Das Fach Sport ist Teil des Fachbereiches „Ganztag“. Zurzeit unterrichten ca. 20 Lehrkräfte das Fach Sport.
Die Fachkonferenz Sport wird unterstützt durch drei Eltern- und drei Schülervertreterinnen und Vertreter.
Sekundarstufe I
Der Sportunterricht wird durchgängig integrativ erteilt und stellt neben dem Erwerb der sportlichen Kompetenzen in besonderem Maße das soziale Lernen in den Vordergrund. Es gelten für alle sportlichen Unterrichte und Unternehmungen die Ausführungen zum „Bildungsbeitrag des Faches Sport“ im Kerncurriculum (KC) für die Schulformen des Sekundarbereichs I, Schuljahrgänge 5–10 (vgl. KC Sek. I, 2017, S. 5–6) und des KC Sek. II (vgl. KC Sek. II, 2018, S. 5–6) sowie die Ergänzende Bestimmungen und Verordnungen im jeweils aktuellen Wortlaut.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass „der Schulsport […] nicht nur aus dem Unterrichtsfach Sport [besteht], sondern auch aus dem außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot der Schule […]“ (ebd., 2017, S. 6). Hierzu gehört zum Beispiel „die Kooperation mit Sportvereinen, Sportfachverbänden sowie die Talentsichtung und -förderung“ (ebd.).
Der Sportunterricht an der IGS wird grundsätzlich im Klassenverband in Doppelstunden unterrichtet. Die Klassen des fünften und achten Jahrganges gehen ein halbes Jahr zum Schwimmen in das nahe gelegene Allwetterbad. Ein besonderer Höhepunkt in jedem Jahrgang ist das Jahrgangsturnier, bei dem Mannschaften aus Klassen eines Jahrganges gegeneinander antreten.
Seit dem Schuljahr 2018/19 findet ein Sommerfußballturnier statt und ersetzt somit unser sehr beliebtes Weihnachtsfußballturnier. Beim Sommerturnier werden in unterschiedlichen Altersklassen Turniere für Jungen und Mädchen aller Jahrgänge ausgetragen. Auch eine Lehrermannschaft ist meistens mit am Start.
Sekundarstufe II
In Jahrgang 11 erteilen wir Sportunterricht im Klassenverband. Die Schülerinnen und Schüler sollen, die in der Mittelstufe kennen gelernten Sportarten vertiefen, und weitere Sportarten kennen lernen. Die Auswahl dieser Sportarten richtet sich nach den Vorkenntnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler, da sich die Klassen in dieser Jahrgangsstufe neu zusammensetzen. Die Bedeutung des eigenen Sporttreibens für die Körper- und Persönlichkeitsentwicklung soll in zunehmendem Maße durch theoretisches Wissen erweitert werden. Dabei sollen vor allem trainingsbiologische Erkenntnisse und Prinzipien erfahren werden.
Die IGS bietet im Rahmen der Abiturprüfung Sport als fünftes Prüfungsfach an. Um Sport als Abiturfach wählen zu können, ist die Teilnahme am zweistündigen Sport-Theorie-Kurs im 2. Halbjahr der elften Klasse verpflichtend.
In der Qualifikationsphase der Oberstufe, also in den Jahrgängen 12 und 13, können die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Belegverpflichtung verschiedene Sportartenkurse wählen. Damit alle abiturrelevanten Vorgaben eingehalten werden, wird Sport in den vier Semestern im Durchlauf „A-B-B-A“ angeboten. Hierbei stellt das A = Individual- und das B = Mannschafts-/Rückschlagsportarten dar, die jeweils zweimal belegt werden müssen.
Der Fachbereich Sport der IGS plant Kooperationen mit Vereinen der Stadt Osterholz-Scharmbeck. Als wiedereingeführtes Angebot soll im 12. Jahrgang seit dem Schuljahr 2023/2024 wieder eine alpine Ski und Snowboard Kursfahrt etabliert werden. Der erste Ski-und Snowboard-Kurs startete hierzu im Januar 2024 nach Kals am Großglockner (Link zum Bericht 2024 auf der HP).
Die Schülerinnen und Schüler, die Sport als fünftes Prüfungsfach gewählt haben, absolvieren ihren sportpraktischen Teil verknüpft mit der Theorie innerhalb ihres P5-Kurses.
Lehrwerke
Der Sportunterricht in den Klassen 5–11 ist rein praktisch ausgerichtet. Aus diesem Grund gibt es keine eingeführten Lehrwerke. Im Sporttheoriekurs der Klasse 11 und in den P5-Kursen der gymnasialen Oberstufe basieren die Inhalte im Wesentlichen auf der „Gelben Reihe“ des Westermann Verlags1. Es wird in regelmäßigen Abständen von der Fachkonferenz geprüft, ob dieses eingeführte Lehrwerk den Zielen des Kurses entspricht.
Curriculare Vorgaben
Dem Sportunterricht in der Sekundarstufe I (Sek I) sowie in der gymnasialen Oberstufe (GyO) liegen die Kerncurricula (KC) in der jeweils gültigen Form zugrunde:
Darüber hinaus greifen die Regelungen in den Verordnungen “Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sport”, die “Ergänzende Bestimmungen für die Abiturprüfung” in Niedersachsen (Sport) sowie die Rahmerichtlinien (RRL) der gymnasialen Oberstufe Sport:
EPA Sport Sek II, Ergänzende Bestimmungen für die Abiturprüfung, RRL.
Grundsätzliche Regelungen sind ferner in den Bestimmungen für den Schulsport zu finden.
Die Fachgruppe Sport hat für die Klassen 5 bis 10 und die Einführungsphase zur gymnasialen Oberstufe (Klasse 11) schulinterne Arbeitspläne erstellt, aus denen die jahrgangsbezogenen Bewegungsfelder gemäß KC sowie die zugeordneten Sportarten erkenntlich sind:
Sportunterricht in den Klassen 5–11, Klasse 11.
Bewertungskriterien für den Sportunterricht
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung, die den aktuell geltenden Kerncurricula des Fachs Sport bzw. den RRL der gymnasialen Oberstufe Sport zugrunde liegen sowie die allgemeinen Bestimmungen und Grundsätze für den Schulsportunterricht. Darüber hinaus hat die Fachkonferenz Sport (zuletzt 03-2024) vereinbart, nach einheitlich Bewertungskriterien im Sportunterricht zu bewerten.
Die Leistungsfeststellung erfolgt gemäß den Kerncurricula in den Bereichen der Sachnorm (Erfüllung der im KC genannten inhaltsbezogenen und prozessbezogenen Kompetenzen), der Individualnorm (Differenz zwischen der persönlichen Anfangs- und Endleistung unter Berücksichtigung persönlicher Ausgangsbedingungen) und der Sozialnorm (Verhältnis der festgestellten Leistung im Vergleich zur gesamten Lerngruppe) (vgl. KC Sek. II, 2018, S. 50).
Klausuren und schriftliche Leistungen im Sportunterricht
In den Schuljahrgängen 5–10 sowie in den sportpraktischen Kursen der Einführungsphase (Klasse 11) werden keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten) gefordert; es müssen aber -curricular festgelegt- bei einer längerfristigen Sportbefreiung (ausschließlich per ärztliches Attest) schriftliche Ausarbeitungen, Stundenprotokolle oder Regelüberprüfungen zur Bewertung des Sportunterrichts abgelegt werden.
Im Fach Sporttheorie in Klasse 11 wird eine Klausur geschrieben.
In den sportpraktischen Kursen der gymnasialen Oberstufe (Ergänzungsfach) wird keine Klausur geschrieben, jedoch können schriftliche Überprüfungen (Präsentationen von Erarbeitungen, Regelüberprüfungen, Stundenprotokolle) zur Notenfindung herangezogen werden.
Im Kurs des Prüfungsfachs Sport (P5) in der Qualifikationsphase liegen der theoretische und der sportpraktische Teil in der Hand einer Lehrkraft. Es wird pro Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben. Die theoretischen und die sportpraktischen Leistungen werden im Verhältnis 1:1 gewichtet, wobei die Klausur 50% der theoretischen Teilnote ausmacht.
Weitere Angebote
Aufbau von Jugend trainiert für Olympia – Teams in verschiedenen Sportarten
aktive Kooperation mit Sportvereinen:
Kooperation Basketball-AG mit dem BC VSK
Kooperation Rudern Sportkurs mit dem RV OSch
Werder Bremen – „100 % Werder“ verschiedene Projekte in unregelmäßigen Abständen „Profis in der Schule“
Teilnahme an Turnieren des „Werder-Cup“
Trainingseinheiten durchgeführt von Fußball-Trainern an unserer Schule
in Planung:
Kooperation Tennis
Kooperation mit den „Eisbären Bremerhaven“
gemeinsame Besuche von Ligaspielen der Eisbären in der Stadthalle Bremerhaven
Kooperationsverbund „Förderung besonderer Begabungen“
Sportstätten
Die IGS verfügt seit 2021 über eine neue „Dreifachturnhalle“ mit kleiner Tribüne. Das großzügige Außengelände verfügt über mehrere Fußball-(Klein)-Felder, eine 110m Tartan-Sprintbahn mit mobilen Hürden, Weitsprung- und Kugelstoßanlage sowie Platz für weitere leichtathletische Aktivitäten. Auch ein Beachvolleyballfeld kann genutzt werden.
Dennis Damberg
(FBL Sport)
Weiteres
Ansprechperson:
Dennis Damberg
dennis.damberg(at)igschule-ohz.de





